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7 Fallen bei einer Patientenverfügung.

Aufgepasst!

Wer soll sich im Krankheitsfall um meine Angelegenheiten kümmern? Will ich um jeden Preis am Leben erhalten werden? Dürfen Medikamente eingesetzt werden, die womöglich starke Nebenwirkungen haben? – Solche und viele weitere Fragen werden durch eine Patientenverfügung geregelt. Wohl kaum jemand macht sich gern Gedanken über solche Themen. Im Ernstfall ist eine Patientenverfügung für die Angehörigen jedoch Gold wert. Sie erleichtert ihnen die Entscheidung, welche ärztlichen Maßnahmen zu treffen sind. Ohne schlechtes Gewissen können sie sicher sein, im Sinne des Betroffenen zu handeln.

Die Bundesärztekammer definiert die Verfügung folgendermaßen: 

„Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt, prüft der Betreuer oder Bevollmächtigte, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.“

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Grund genug, mit einigen Irrtümern und Mythen beim Thema Patientenverfügung aufzuräumen: 

1.) „Ich weiß ja gar nicht, was ich genau will. Daher mache ich keine Patientenverfügung.“

Ernährung über Sonden, künstliches Koma, Gabe von Spendeorganen: Es gibt unzählige Situationen, in denen eine Patientenverfügung von Bedeutung sein kann. Wenn du dir unklar bist, was du genau möchtest, ist das noch lange kein Grund, überhaupt keine Patientenverfügung zu verfassen. Denn auch ohne eindeutige Antwort auf jede einzelne Situation kannst du ungefähre Wünsche und Vorstellungen, aber auch deine Ängste festhalten: Was möchtest du auf gar keinen Fall? Wovor hättest du am meisten Angst? Welche religiösen Ansichten hast du? Was sind deine wichtigsten Werte im Leben? Wie bist du dem Tod gegenüber eingestellt? 

Diese und ähnliche Fragen können sowohl für Ärzte als auch Angehörige wichtige Hinweise geben. 

2.) „Dafür bin ich bin noch zu jung.“ 

Wer glaubt, eine Patientenverfügung sei nur etwas für ältere Menschen, täuscht sich. Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung können jedes Alter treffen. Gerade bei jungen Menschen sind darüber hinaus die Gewissenskonflikte bei den Angehörigen oft besonders groß.  

3.) „Ich sage meinen Angehörigen einfach, was ich möchte.“

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Seit dem 1. September 2009 reicht eine mündliche Aussage nicht mehr aus. Du musst die Patientenverfügung auf jeden Fall schriftlich festhalten, damit sie gültig ist. Eine notarielle Beglaubigung ist indessen nicht notwendig. 

4.) „Ich drucke mir einfach eine Patientenverfügung aus.“

Faulheit ist nicht selten mit Risiken verbunden. Auch in diesem Fall. Vor allem, wenn das vorgefertigte Formular zur Patientenverfügung Schwarz-Weiß-Aussagen enthält. So gilt etwa der Satz „Ich möchte am Leben erhalten werden“ selbst für Situationen, in denen es keine Hoffnung auf Genesung mehr gibt. Hier solltest du dir also sehr sicher sein. Noch besser ist es, sich die Mühe zu machen, Wünsche für besondere Fälle selbst zu formulieren. Hilfreich sind auch Textbausteine, wie sie das Justizministerium zur Verfügung stellt.

5.) „Ich erzähle niemanden etwas vom Inhalt meiner Verfügung.“ 

Natürlich ist eine Patientenverfügung eine sehr private Angelegenheit. Jedoch solltest du wenigstens die von dir bevollmächtigte Person, die im Falle eines Falles für dich entscheiden soll, in den Inhalt der Verfügung einweihen. Indem du über deine Ansichten, Wünsche und Ängste sprichst, weiß deine Vertrauensperson gleich viel besser Bescheid und kann deinen Willen selbst in emotional angespannten Situationen getreu vertreten. 

6.) „Die Ärzte halten sich sowieso nicht dran.“ 

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Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2003 müssen sich Ärzte zwingend nach dem Willen des Patienten richten, da sonst das Selbstbestimmungsrecht und damit die Würde des Menschen verletzt wird. Daher ist es auch so wichtig, genau zu formulieren, was getan bzw. nicht getan werden soll. Bei medizinisch notwendigen Eingriffen sind die Ärzte zur Einholung des Einverständnisses des Patienten verpflichtet. Bei einer Patientenverfügung ist dieses festgehalten. 

7.) „Ich lass meine Angehörigen für mich entscheiden.“ 

Wenn du möchtest, dass Partner, Kinder oder andere nahestehende Personen für dich die wichtigen Entscheidungen treffen, musst du ihnen eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Ist diese nicht vorhanden, dürfen selbst nahe Angehörige keine Entscheidung fällen. Stelle die Vorsorgevollmacht am besten zusammen mit der Patientenverfügung aus: Dann ist klar, wer Entscheidungen für dich treffen darf und wie diese Person deinem Willen am ehesten gerecht wird. 

Eine Patientenverfügung wird immer erst dann relevant, wenn du keine eigenen Entscheidungen mehr äußern kannst. Denke also immer daran, deine Patientenverfügung regelmäßig zu aktualisieren! Denn hin und wieder kann es vorkommen, dass sich deine Ansichten auch ändern.